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Lohnsteuer | Einkommensteuernachzahlung durch Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt. (2) Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.
Im Streitfall hatte die Vorinstanz noch zu einer Nettolohnvereinbarung im Rahmen grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendungen gegen die Verwaltungsmeinung entschieden, dass es nicht zulässig sei, auf die vom Arb...