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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 20 W 411/12

Gesetze: HGB § 18 Abs. 2; HGB § 22 Abs. 1; FamFG § 382 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Frage der registerrechtlichen Zulässigkeit der Abänderung der Firma einer eingetragenen Kauffrau, die bislang unter "Optik X e.Kfr." firmierte, unter Wegfall des Sachbegriffs "Optik" und Hinzufügung des Sachbegriffs "Sehzentrum".

2. Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung mit dem Ziel, eine inhaltlich abgeänderte oder ergänzte Anmeldung zu erreichen (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom , 3 W 129/11).

Fundstelle(n):
GAAAF-07624

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 28.10.2014 - 20 W 411/12

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