Steuerkompendium Band 1
14. Aufl. 2015
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Erster Teil: Einkommensteuer
A. Einführung
1Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer. Sie erfasst das Einkommen von natürlichen Personen. Ein sehr wichtiges Kriterium der Einkommensteuer ist, dass die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden soll. Demnach spielen z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, der Familienstand, das Alter und andere individuelle Faktoren bei der Einkommensbesteuerung eine Rolle.
Auch der von 0 bis 42 % progressiv gestaltete Tarif ist ein Ausdruck dafür, dass die persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Ab dem Jahr 2009 wurde der Eingangssteuersatz auf 14 %, der Spitzensteuersatz weiter auf 42 % abgesenkt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 kam es zur Einführung der sog. „Reichensteuer”. Ab einem Einkommen von 250 000 € bzw. 500 000 € (Ehegatten) wird der Spitzensteuersatz auf 45 % angehoben.
Weil die individuellen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen sehr unterschiedlich sein können, bedingt ihre Berücksichtigung, dass die einkommensteuerlichen Vorschriften sehr umfangreich und sehr kompliziert sein müssen. Die Kompliziertheit der einkommensteuerl...