BibuchhFPrV § 1
§ 1 Gegenstand
Die Verordnung regelt
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin und
unabhängig von Nummer 1 die Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAF-07045