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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 3633/13 EFG 2015 S. 2074 Nr. 23

Gesetze: EStG § 40a Abs. 2a, SGB IV § 7 Abs. 1, SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1, SGB IV § 8a, SGB IV § 14, SGB IV § 15, LStDV § 1, LStDV § 2, GmbHG § 35 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Lohnsteuerpauschalierung bei einem zu 50 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

1. Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a i. V. m. Abs. 2 EStG kommt für das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu 50 % an der GmbH beteiligt ist, nicht in Betracht, da nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

2. Die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a i. V. m. Abs. 2 EStG ist auf Einnahmen aus einer geringfügigen, selbstständigen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 3 SGB IV nicht anwendbar.

3. § 40a Abs. 2a EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 2074 Nr. 23
GmbH-StB 2016 S. 24 Nr. 1
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 11
WAAAF-06933

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.07.2015 - 11 K 3633/13

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