Anfechtung einer Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Erlass eines Duldungsbescheids
Leitsatz
1) Ein wirksamer Abrechnungsbescheid enthält gegenüber dem Adressaten bindende Feststellungen hinsichtlich der einzelnen im
Bescheid angeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.
2) Unentgeltlichkeit i.S. des § 4 AnfG liegt vor, wenn die Leistung ohne Rechtspflicht erfolgt und keine bzw. keine ausgleichende
Gegenleistung in das Schuldnervermögen gelangt; eine vertragliche Einigung über die Unentgeltlichkeit ist nicht erforderlich.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1766 Nr. 21 RAAAF-06926
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FG Münster, Urteil v. 27.07.2015 - 14 K 1224/13 AO
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