Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung eines auf 0 Euro lautenden Einkommensteuerbescheides und des Bescheides über die
Feststellung des Verlustvortrages
Leitsatz
1) Die Mitanfechtung eines auf 0 Euro lautenden Einkommensteuerbescheids führt bei gleichzeitiger Anfechtung des Bescheids
über die Feststellung des Verlustvortrags mit dem Ziel der Feststellung eines höheren Verlustvortrags nicht zu einer Erhöhung
des Streitwerts.
2) Das prozessuale Anfechtungsinteresse des nicht belastenden 0-Bescheids geht in dem Gesamtinteresse auf, welches an der
Änderung der Verlustfeststellung besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1752 Nr. 20 LAAAF-06406
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