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Einkommensteuer | Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Nach dem darf eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) geltenden Fassung nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.
Der Große Senat des BFH hatte die Frage nach dem Finanzierungszusammenhang bei der Ansparabschreibung (§ 7g EStG a. F.) in Fällen der Buchwerteinbringung zu entscheiden, weil der I. Senat des BFH bei seiner abweichenden Entscheidung (Urteil vom - I R 70/09 NWB VAAAD-51313) geblieben war. Diese Auffassung hat der Große Senat nun bestätigt. Damit ist eine Lenkungsnorm einschränkend ausgelegt worden. Es wäre daher Sache des ...