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Dynamische Verweisung in Gesamtzusage auf Regelaltersgrenze
Ein Arbeitgeber, der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage verspricht, will diese Leistungen regelmäßig nach einheitlichen Regeln erbringen und seine Versorgungszusage dabei dynamisch ausgestalten. Stellt er von daher bei einer Pensionsordnung auf die Vollendung des 65. Lebensjahres für den Eintritt des Versorgungsfalls ab, ist dies gem NWB JAAAE-89557 auch vom Begünstigten „nach dem Verständnis eines redlichen Vertragspartners“ als dynamische Verweisung auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Folge auszulegen, dass er die Betriebsrente ggf. erst beanspruchen kann, wenn er gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (also ggf. mit vollendetem 67. Lebensjahr) bezieht....