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Teilzeitarbeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-05724 Teilzeitarbeit ist weiter auf dem Vormarsch: 2014 waren bereits 27,6 % aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland als Teilzeitarbeitsverhältnisse ausgestaltet. Der Gesetzgeber hat mittlerweile eine ganze Reihe von Anspruchsgrundlagen für Teilzeitarbeit geschaffen. Diese begründen jeweils spezifische Arbeitgeberpflichten sowie Mitarbeiteransprüche und geben den rechtlichen Rahmen für die verschiedenen Teilzeitmodelle vor. Die für die betriebliche Praxis wichtigsten sind der allgemeine Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG), der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG) sowie der Anspruch auf Teilzeit während der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG). Die betriebliche Praxis muss sich hierauf einstellen und mit den einzelnen Formen der Teilzeitarbeit entsprechend regelkonform umgehen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Allgemeiner Teilzeitanspruch
[i]Potenziell anspruchsberechtigt: Arbeitnehmer mit Beschäftigungszugehörigkeit von mehr als sechs MonatenIn Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten hat jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht, einen Anspruch auf Arbeitsreduzierung (§ 8 TzBfG). Bei der Anspruchserhebung muss der Arbeitnehmer jedoch bestimmte weitere formelle und materielle Voraussetzungen beachten, andernfalls kan...