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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1153

Doppelte Haushaltsführung im Mehrgenerationenhaushalt

Michael Heine und Matthias Trinks

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAF-05720 Mit der Reformierung des steuerlichen Reisekostenrechts wurden in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG besondere Voraussetzungen für die Annahme eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts gesetzlich festgeschrieben. Die Stoßrichtung der gesetzlichen Novelle der doppelten Haushaltsführung weist ausdrücklich in Richtung der Mehrgenerationenhaushalte. Etwa 1/4 der 18- bis 29-Jährigen lebt in Deutschland bei den Eltern. Bei Begründung des ersten eigenen Haushalts kann dann oftmals eine doppelte Haushaltsführung entstehen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Finanzielle Beteiligung am Haushalt der Höhe nach

[i]Mehr als 10 % der gesamten Haushaltskosten erforderlichDie finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Familienhaushalt ist zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Nach der Verwaltungsauffassung ist eine Kostenbeteiligung mit Bagatellbeträgen zutreffend unzureichend. Betragen die Barleistungen des Arbeitnehmers mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung, ist von einer hinreichenden finanziellen Beteiligung auszugehen. Liegen die Barleistungen darunter, kann der Arbeitnehmer eine hinreichende finanzielle Beteiligung a...

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