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Teilzeitarbeit
Die verschiedenen Formen sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Der Wunsch von Arbeitnehmern nach bestmöglicher Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der betrieblichen Praxis längst angekommen. Dazu kann auch der Wunsch eines Arbeitnehmers gehören, seine Arbeitszeit zu reduzieren und in Teilzeit zu arbeiten. Nach Mitteilung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, waren im Jahr 2014 27,6 % aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland als Teilzeitarbeitsverhältnisse ausgestaltet. Kein Wunder ist es daher, dass sich auch der Gesetzgeber dieses Themas mehrfach angenommen und sukzessive verschiedene Formen der Teilzeitarbeit gesetzlich verankert hat. Hierzu gehören insbesondere der allgemeine Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG), der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG) sowie – seit dem – der Anspruch auf Teilzeit während der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG). Über diese drei Formen der Teilzeitarbeit gibt der nachfolgende Praxisleitfaden einen Überblick, benennt deren jeweilige Voraussetzungen und Rechtsfolgen und bietet zugleich Hilfestellungen für die betriebliche Praxis im Umgang mit entsprechenden Teilzeitanträgen von Arbeitnehmern.