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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 4

Steuererstattung nach Rechtsprechungsänderung

Anmerkungen zum und allgemeine Hinweise

Matthias Trinks

Immer mal wieder kommt es zu Urteilen, die Steuerpflichtigen die rückwirkende Berufung auf eine Umsatzsteuerbefreiung ermöglichen. Im anschließenden Abwicklungsverfahren ergeben sich regelmäßig einige Stolperfallen, welche man möglichst frühzeitig umgehen sollte.

A. Hintergrund

Zu den Besonderheiten der Umsatzsteuer gehört es, dass Erklärungen oftmals über mehrere Jahre rückwirkend berichtigt werden können. Anlass für rückwirkende Steuerbefreiungen ist nicht selten eine unzureichende Umsetzung des Unionsrechts. In einem aktuellen Fall klagte ein Arbeitsvermittler erfolgreich vor dem BFH gegen die Umsatzbesteuerung der Personalvermittlung gegen Vermittlungsgutschein (). Stellt ein Gericht im Einzelfall die Rechtswidrigkeit fest, können sich auch Betroffene in vergleichbaren Fällen unmittelbar auf die MwStSystRL berufen. Erforderlich ist, dass die Finanz­verwaltung entsprechende Urteile anerkennt und im Bundes­steuerblatt veröffentlicht.

B. Berichtigungserklärungen

Der Erstattungsanspruch lässt sich am einfachsten über berichtigte Umsatzsteuererklärungen durchsetzen. Die Finanzverwaltung wertet...

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