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FG Köln Urteil v. - 11 K 2921/14 EFG 2015 S. 1937 Nr. 22

Gesetze: EStG § 15 Abs 2, EStG § 18

Liebhaberei

Verluste eines selbständigen Heilpraktikers mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht abzugsfähig

Leitsatz

Verluste eines selbständig tätigen Heilpraktikers, der sich intensiv um persönliche und familiäre Belange kümmert und der die Tätigkeit als Heilpraktiker schon deswegen und in vollem Bewusstsein nicht mit wirtschaftlichem Erfolg führen kann, sind auch in der Anlaufphase nicht abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1937 Nr. 22
StBW 2015 S. 850 Nr. 22
HAAAF-05671

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FG Köln, Urteil v. 20.08.2015 - 11 K 2921/14

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