Energiesteuerentlastung für Zusatzfeuerung einer KWK-Anlage – Erzeugung von Prozessdampf als unverzichtbarer Bestandteil des
KWK-Prozesses – Möglichkeit des Betriebs ohne die Zusatzfeuerung
Leitsatz
Die Energiesteuerentlastung für eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) setzt voraus, dass die im Erdgas enthaltene
Energie innerhalb eines einheitlichen, wenn auch aus verschiedenen, aufeinander bezogenen physikalischen Prozeduren bestehenden
Prozesses verwendet wird und die Verwendung des Erdgases unverzichtbarer Bestandteil des eigentlichen, begünstigten Prozesses
ist (vgl. BFH/NV 2009, 610, und vom , VII R 19/12, BFH/NV 2014, 158).
Das das zum Betrieb einer Zusatzfeuerung in einem Abhitzekessel der KWK-Anlage zur Erzeugung von Prozessdampf verwendete
Erdgas ist nicht unverzichtbarer Bestandteil des KWK-Prozesses, wenn die KWK-Anlage – unter Minderung ihres Wirkungsgrades
- auch ohne die Zusatzfeuerung betrieben werden kann.
Fundstelle(n): MAAAF-04894
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.05.2015 - 4 K 4032/13 VE
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