Inhaltliche Anforderungen an den Nachweis, den Finanzdienstleistungsunternehmen für die Gewährung des Bankenprivilegs nach
§ 19 GewStDV innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 GewStDV a. F. erbringen müssen
Leitsatz
Nach im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ausreichender summarischer Prüfung kann der als Voraussetzung für die Gewährung
des Bankenprivilegs erforderliche Nachweis dafür, dass das Unternehmen eine Anzeige nach § 64j Abs. 2 KWG bei der BaFin getätigt
hat und Inhaber einer Erlaubnis für die Erbringung der Finanzdienstleistung Finanzierungsleasing ist, in konkludenter Form
dadurch erbracht werden, dass ein nach den Vorgaben für Kreditinstitute (§§ 340 ff HGB i. V. m. RechKredV) aufgestellter Jahresabschluss
eingereicht und in der Steuererklärung beantragt wird, von einer Hinzurechnung der Schuldzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
abzusehen.
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