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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke genutztes Einfamilienhaus
Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vornherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a ErbStG ab 2009; § 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG ab 2009).
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG steuerfrei ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch Kinder i. S. der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i. S. der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an ein...