Hinweispflicht des Finanzamts auf den
Wegfall der Zulässigkeit der Ermittlung des Gewinns aus Land- und
Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Leitsatz
Gestattet
bzw. fordert das Finanzamt in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse eines
Weinbaubetriebes für diesen über Jahre die Gewinnermittlung nach
Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz
i.d.F. vom (EStG a.F.), ist es für die Abweichung von
der Durchschnittssatzgewinnermittlung und der Schätzung des Gewinns
nach § 162 der Abgabenordnung (AO) in analoger Anwendung des § 13a
Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. und unter Berücksichtigung des Grundsatzes
von Treu und Glauben erforderlich, dass das Finanzamt auf den Wegfall
der Zulässigkeit der Durchschnittssatzgewinnermittlung hingewiesen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAF-04005
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.12.2014 - 5 K 2551/13
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