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Steuerrecht | Fahrtkosten eines Selbständigen
Ein Selbständiger kann die Kosten für seine Fahrten zwischen Wohnung und dem Betriebssitz des Kunden seines Auftraggebers nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer geltend machen, nicht aber in Höhe der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten.
[i]Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 EStGDer Kläger im Urteilsfall fuhr von seinem Arbeitszimmer im eigenen Haus an 228 Tagen zur X-AG. Dort wurde er im Auftrag der Y-GmbH eingesetzt, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau war. Nach Ansicht des BFH handelte es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, so dass nur die Entfernungspauschale abziehbar war.
Der Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten wäre hingegen in folgenden Fällen möglich gewesen:
Der Unternehmer [i]Einsatz an ständig wechselnden Tätigkeitsstättenwäre an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten einges...