Istbesteuerung bei Ratenkrediten und Leasing?
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Sicherungseinbehalten
[i]Sollbesteuerung als Finanzierungsproblem Im unternehmerischen Kalkül spielt die Umsatzsteuer häufig nur eine untergeordnete Rolle. Sie gilt als rein durchlaufender Posten und wird damit nicht immer angemessen berücksichtigt. Denn aufgrund des Prinzips der Sollbesteuerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats anmelden und an den Fiskus entrichten – unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung sofort oder später bezahlt. Die Umsatzsteuer ist also vorzufinanzieren. Aber wie lange? Gilt die Vorfinanzierung auch, wenn bereits bei der Ausführung der Leistung feststeht, dass der Unternehmer den Rechnungsbetrag nicht im vollen Umfang erhält?
Karl-Hermann Eckert stellt in dieser Ausgabe [i]BFH auf dem Weg zur Istbesteuerung? das und das ihm folgende vor. In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die im Baugewerbe üblichen Sicherungseinbehalte für spätere Gewährleistungen eine Minderung der Umsatzsteuer rechtfertigen. Die gute Nachricht dabei: Die Minderung ist durchaus möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn keine Bürgschaft gestellt werden kann. Außerdem zeigt er, warum sich die Argumente zur Minderung der Bemessungsgrundlage auch auf andere Fälle wie Leasing oder Ratenzahlungen übertragen lassen können.
Ihre Meinung ist gefragt – Gewinnchance für Schnelle
Um Ihre BBK noch weiter zu verbessern, benötigen wir Ihre Mithilfe: Wie können wir unser Angebot noch attraktiver für Sie gestalten? Investieren Sie ein paar Minuten und gewinnen Sie doppelt: durch eine Optimierung der BBK und die Teilnahme an der Verlosung.
Unter den ersten 100 Teilnehmern mit vollständig ausgefülltem Fragebogen verlosen wir ein Samsung Galaxy-Tablet 4 10.1 Wi-Fi 16 GB und zwei Gutscheine von Mydays im Wert von je 50 €.
Wir sind [i]www.nwb.de/go/bbk-umfragegespannt auf Ihre Meinung und freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer. Zur Umfrage geht es unter www.nwb.de/go/bbk-umfrage.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 873
NWB IAAAF-03961