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NWB Nr. 40 vom Beilage Seite 19

Einkommensteuerliche Folgen der Eheschließung

Drum prüfe (die Steuer), wer sich ewig bindet

Beate Trinks und Matthias Trinks

[i]Grundlagen „Besteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern“ NWB QAAAE-43281 Die Ehe hat in Deutschland noch immer eine enorme Bedeutung. Allein im Jahr 2013 wurden über 370.000 Trauungen vorgenommen. Einkommensteuerlich wirkt sich die Eheschließung vor allem über den Splittingtarif aus.

I. Welche Veranlagungsformen kommen für die Ehegemeinschaft in Betracht?

[i]Zusammenveranlagung in der Regel vorteilhaftDie Ehegemeinschaft wird einkommensteuerlich regelmäßig begünstigt. Das ist Ausdruck des besonderen gesellschaftlichen Werts, den ihr – und insoweit ebenso der Familie – das Grundgesetz einräumt. Hauptsächlich ergibt sich die Begünstigung aus der Möglichkeit [i]infoCenter „Veranlagungsformen“ NWB QAAAB-36697 zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG. Dabei handelt es sich um den vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfall der Veranlagung. Abweichend davon können die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen. Hier erfolgt die Besteuerung prinzipiell ohne Unterschied zur Besteuerung lediger Personen. Die Wahl zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung treffen die Steuerpflichtigen. Liegen die leicht erhöhten Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vor, ist diese regelmäßig steuerlich vorteilhaft.

II. Steuerliche Anerkennung der Ehe

Eine Ehe wird steuerlich nur anerkannt, wenn sie zivilrechtl...

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