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RENO Nr. 7 vom Seite 1

Editorial

Maike Ortmann | Redaktion | m.ortmann@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

am tritt die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft. In der letzten Ausgabe haben wir schon über anstehende Neuerungen berichtet. Unter anderem ist die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache zu berücksichtigen. Deshalb gibt es auch eine Neuerung in dieser Zeitschrift: In unregelmäßigen Abständen versorgt Sylvia Wipperfürth Sie in der Rubrik „Englisch“ mit hilfreichen Formulierungen und Vokabeln.

Wussten Sie übrigens, dass Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung bestehen, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften der neuen Verordnung fortgesetzt werden können? Voraussetzung ist, dass noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien (also die ausbildende Kanzlei und der/die Auszubildende) eine Fortsetzung vereinbaren.

Herzliche Grüße,