Frage der Steuerbarkeit von Horoskoplieferungen an ausländische Unternehmer; Leistungsort
Leitsatz
Die Stpfl kann sich nicht auf die Leistungsortregelung des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 4 UStG stützen. Die Leistung der Stpfl. bestand
darin, manuelle Dateneingaben vorzunehmen, die Horoskope zu drucken, zu verpacken, mit Prospektbeilagen zu versehen und zu
versenden bzw. auszuliefern. Die notwendigen Daten der Endkunden und die fertigen Horoskoptexte sollten ausweislich der Verträge
vom ausländischen Unternehmer digital übertragen werden. Bei Zugrundelegung dieser Verträge hat die Stpfl. keine Daten verarbeitet,
sondern lediglich die ihr zur Verfügung gestellten Daten benutzt, um Horoskope zu drucken.
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