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NWB BB 10/2015 S. 293

Kredite: Bürgschaften möglichst begrenzen

Banken verlangen bei der Vergabe von Krediten Sicherheiten und oft auch zusätzliche Bürgschaften. Lässt sich eine Bürgschaft trotz hoher Sicherheitsleistungen nicht umgehen, sollten Unternehmer unbedingt darauf achten, die Bürgschaft auf den so genannten Blankokreditanteil, also den nicht besicherten Kreditteil, zu begrenzen. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Bürgschaft zeitlich zu begrenzen (Ausnahme: Betriebsmittelkredit), um den Bürgschaftsbetrag bei neuen Verhandlungen reduzieren zu können.

Literatur-Tipp

Wie Sie den Umfang an Bürgschaften auf ein Mindestmaß begrenzen, lesen Sie in Herke, Haftungsfalle Bürgschaft, NWB-BB 3/2014 S. 75 NWB XAAAE-55670.

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