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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 03 | Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft von Leistungen an einer Betriebsvorrichtung

Der BFH hatte 2014 entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i. S. v. § 13b UStG sind. Das BMF hat das BFH-Urteil zur Abgrenzung von Bauwerken und Betriebsvorrichtungen jetzt mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Mit dem sog. JStG 2016 (ZollkodexAnpG) soll eine – angebliche – Klarstellung erfolgen, die es ermöglicht, die Verlagerung der Steuerschuld bei bauwerksbezogenen Leistungen in Bezug auf Betriebsvorrichtungen weitestgehend beizubehalten.

Zur Umsatzsteuer haben wir noch eine weitere Verwaltungsanweisung ausgewählt. Zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. – Dabei geht es erfreulicherweise einmal nicht um das Hin und Her bei Bauträgern, sondern um die Frage: Gehören eingebaute Betriebsvorrichtungen zu den Bauwerken im Sinne von § 13b UStG?

Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hatte dies vor gut einem Jahr verneint. Das Bundesfinanzministerium hat das BFH-Urteil zu Leistungen an eingebauten Betriebsvorrichtungen jetzt jedoch mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

Für die Hörer, die mit dem Thema nicht so vertraut sind, sollten wir kurz den Hintergrund erläutern.

Zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft au...

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