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Track 24 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Mindestnutzung beim Vorsteuerabzug
Der XI. Senat des BFH hat dem EuGH eine Frage zum Vorsteuerabzug vorgelegt. Die Vorlagefrage betrifft die Anschaffung von Gegenständen, die zu weniger als 10 % für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzt werden. Konkret geht es darum, ob der Ausschluss vom (anteiligen) Vorsteuerabzug in diesen Fällen mit EU-Recht vereinbar ist.
Zur Umsatzsteuer möchten wir Sie noch auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Gerichtshof der Europäischen Union aufmerksam machen. Zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses beim Erwerb eines Gegenstands, der zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt wird.
In § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ist geregelt: Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich, auch nicht anteilig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das auch für einen gemeinnützigen Verein, der ein Fahrzeug zu mehr als 90 % für die ideelle Tätigkeit und zu weniger als 10 % für seine unternehmerischen Aktivitäten verwendet.
Was diese Fallgruppe angeht, hat der XI. Senat des BFH ...