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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 1674/13 EFG 2015 S. 1776 Nr. 21

Gesetze: AO § 42, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Zurechnung von Einkünften bei Zwischenschaltung einer Basisgesellschaft im niedrigbesteuernden Ausland

Feststellungslast für das Vorliegen einer Steuerumgehung liegt beim FA

Leitsatz

1. Die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im niedrigbesteuernden Ausland erfüllt den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn für ihre Zwischenschaltung in bestimmte Rechtsgestaltungen wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und wenn sie keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfalten.

2. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen von Umständen, welche die Annahme einer Steuerumgehung rechtfertigen, trifft das FA.

3. Steht fest, dass zwischen dem Steuerpflichtigen und der ausländischen Basisgesellschaft eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung besteht, muss dieser sich die der Basisgesellschaft zugeflossenen Einkünfte zurechnen lassen. Zur Feststellung der Einkunftsart müssen sich die Beteiligten dabei an den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen festhalten lassen.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 8
DStRE 2017 S. 629 Nr. 10
EFG 2015 S. 1776 Nr. 21
GmbH-StB 2016 S. 24 Nr. 1
Ubg 2017 S. 349 Nr. 6
MAAAF-01741

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.05.2015 - 1 K 1674/13

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