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Steuerrecht | Pflicht zur elektronischen Steuererklärung bei kleinen Gewinnen
Auch ein Unternehmer, der nur kleine Gewinne erzielt, ist zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung verpflichtet. Er hat keinen Anspruch darauf, von dieser Pflicht wegen unbilliger Härte befreit zu werden.
Der Kläger war neben seiner Arbeitnehmertätigkeit noch als Tauchlehrer selbstständig tätig [i]Jährlicher Gewinn maximal 1.000 €und erzielte hieraus jährliche Gewinne in Höhe von ca. 500 bis 1.000 €. Er wollte seine mit der Software WISO-Steuer erstellte Steuererklärung nur in Papierform abgeben.
Das FG [i]Kläger arbeitete mit WISO-Steuer-Softwarehielt es sowohl wirtschaftlich als auch persönlich für den Kläger zumutbar, dass er seine Steuererklärung elektronisch übermittelt. Immerhin beherrschte er die Bedienung der Software WISO-Steuer. Im Übrigen teilte das FG weder die Ängste des Klägers vor einem Computervirus noch vor einem Hackera...