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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Verkäufe bei eBay (BFH)
Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (z. B. "eBay") in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig ().
Sachverhalt: Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei Verkäuferkonten bei der Internet-Handelsplattform eBay mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 €. Sie gab an, diese im Zuge der Haushaltsauflösung ihrer verstorbenen Schwiegermutter veräußert zu haben. Die unterschiedliche Größe der verkauften Pelze resultiere daraus, dass sich eine Kleidergröße "schon mal ändern" könne. Nachdem das Finanzamt aufgrund einer anonymen Anzeige von den Verkäufen erfahren hatte, setzte es für die Verkäufe Umsatzsteuer fest. Es hielt die Angaben der Klägerin für nicht glaubhaft. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Der BFH folgte dem nicht.
Hinweis: Maßgebliches Beurteilungskriterium dafür, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist dem BFH zufolge, ob der Verkäufer, wie z. B. ein Händler...