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Körperschaftsteuer | Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (Bestätigung des BFH-Urteils [i]Mustervertrag für eine Pensionsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer NWB BAAAB-05312 vom 23. 9. 2008 - I R 62/07, BStBl 2013 II S. 39). Um eine nachträgliche Erhöhung kann es sich auch handeln, wenn ein endgehaltsabhängiges Pensionsversprechen infolge einer Gehaltsaufstockung mittelbar erhöht wird und das der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt. (2) Maßgebend bei der Ermittlung des Erdienenszeitraums ist der in...