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Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Versorgungsstärkungsgesetz – eine erste, kurze Bestandsaufnahme
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist in weiten Teilen am in Kraft getreten (BGBl 2015 I S. 1211). Damit wurde so „geräuschlos“ wie selten ein Reformvorhaben für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Das Versorgungsstärkungsgesetz zielt nach Angaben des Gesetzgebers darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Die bestehenden und eingeleiteten Maßnahmen für ein stabiles, zukunftsfähiges soziales Krankenversicherungssystem werden konsequent weiterentwickelt und um neue Aspekte ergänzt. Hierbei ragen zwei Gesichtspunkte heraus: die Aufrechterhaltung einer guten medizinische Versorgung auf dem Land und eine bessere Terminvergabe bei Fachärzten. Inhaltlich weist es darüber hinaus u. a. viele weitere Neuerungen für niedergelassene Ärzte, allgemeine Neuerungen für Ärzte, Neuerungen für Krankenhäuser, Neuerungen für Hebammen und Apotheker sowie auch etliche Veränderungen für Patienten auf. Der nachfolgende Beitrag bietet eine erste, kurze Bestandsaufnahme über einige ausgesuchte Ziele. ...