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BFH 20.05.2015 I R 68/14, StuB 17/2015 S. 686

Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen Zweigniederlassung einer US-amerikanischen Fluggesellschaft

(1) Für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn eines Flugzeugführers nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970), wird die Freistellung der Einkünfte unbeschadet des in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 angeordneten Besteuerungsrückfalls auch dann gewährt, wenn der andere Vertragsstaat (hier: Großbritannien) das ihm abkommensrechtlich zugewiesene Besteuerungsrecht an den Einkünften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des Flugzeugführers nur für S. 687einen Teil der Einkünfte wahrnimmt (entgegen NWB YAAAC-96313, BStBl 2008 I S. 988; Bestätigung des Senatsbeschlusses vom - I B 109/13 NWB MAAAE-55049, BFHE 244 S. 40). (2) Vergütungen für Dienstl...

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