Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von
Instandhaltungs- und (Kasko-)Versicherungsaufwendungen eines Mieters
oder Pächters
Leitsatz
Der
Begriff der Miet- und Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst.
e GewStG ist wirtschaftlich auszulegen und umfasst daher nicht nur
die laufenden Barzahlungen des Mieters oder Pächters an den Vermieter
oder Verpächter, sondern auch die von ihm getragenen Instandhaltungskosten
und Kosten einer Kaskoversicherung, sofern er abweichend von der
jeweiligen zivilgesetzlichen Regelung eine vertragliche Verpflichtung
zur Kostentragung übernommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 46 DStRE 2017 S. 41 Nr. 1 SAAAF-00514
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2013 - 1 K 2461/11
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