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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2461/11

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Instandhaltungs- und (Kasko-)Versicherungsaufwendungen eines Mieters oder Pächters

Leitsatz

Der Begriff der Miet- und Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist wirtschaftlich auszulegen und umfasst daher nicht nur die laufenden Barzahlungen des Mieters oder Pächters an den Vermieter oder Verpächter, sondern auch die von ihm getragenen Instandhaltungskosten und Kosten einer Kaskoversicherung, sofern er abweichend von der jeweiligen zivilgesetzlichen Regelung eine vertragliche Verpflichtung zur Kostentragung übernommen hat.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 46
DStRE 2017 S. 41 Nr. 1
SAAAF-00514

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2013 - 1 K 2461/11

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