Steuerpflicht der Umsätze einer Privatklinik
aus der Behandlung mit Frischzellen - Sicherheitsleistung für Aussetzung
der Vollziehung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verfahrensdauer
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft,
ob die Umsätze einer Privatklinik aus der Behandlung mit Frischzellen
steuerpflichtig sind.
2. Die Aussetzung der Vollziehung
kann auch dann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden,
wenn zwar keine konkreten Gefährdungsaspekte vorgetragen werden,
jedoch hohe Beträge im Streit sind und von einer langen Verfahrensdauer
auszugehen ist, und aufgrund der Gesellschafter im außereuropäischen
Ausland Vermögensverschiebungen ins Ausland nicht unwahrscheinlich
sind und die Branche, in der die Antragstellerin tätig ist, hohe Geschäftsrisiken
birgt.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1735 Nr. 20 EAAAF-00510
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 08.07.2015 - 6 V 2435/14
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