Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 Sa 59/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die weisungswidrige Aneignung auch einer wirtschaftlich geringwertigen Sache im Betrieb durch einen Arbeitnehmer ist - je nach Lage des Einzelfalls - grundsätzlich geeignet, einen Kündigungsgrund "an sich" für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.

2. Gerade bei der weisungswidrigen Aneignung wirtschaftlich geringwertiger oder wertloser Sachen durch einen Arbeitnehmer ist im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers gegenüber dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers ein überwiegendes Gewicht hat.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 632 Nr. 11
DAAAF-00169

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.02.2010 - 13 Sa 59/09

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen