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Regierungsentwurf zur Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes
Überblick über die geplanten Neuregelungen
Nachdem das das geltende Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber aufgefordert hat, bis zum ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden, liegt nunmehr der Regierungsentwurf für ein neues Erbschaftsteuergesetz vor. Entgegen ersten Ankündigungen nach dem Urteil aus Karlsruhe, Änderungen „schnell und minimalinvasiv“ vornehmen zu wollen, scheint weder das eine noch das andere zu gelingen.
Der Regierungsentwurf kommt dem Ziel, eine schnelle und minimalinvasive Änderung des verfassungswidrigen Gesetzes zu erreichen, nicht näher.
Stattdessen ist man dabei, die Komplexität des Erbschaftsteuergesetzes nochmals zu erhöhen. Teilweise sind Vorgaben schlicht nicht oder nur mit erheblichem Aufwand administrierbar.
Positiv zu vermerken ist, dass eine rückwirkende Änderung, die das BVerfG für bestimmte exzessive Gestaltungen (bei allen damit auftretenden Schwierigkeiten) möglich gemacht hätte, wohl nicht kommt.
I. Vorbemerkungen
[i]Höne, Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer vom Bundeskabinett beschlossen, NWB-EV 8/2015 S. 265 NWB YAAAE-94376 Eisele, Neuregelung der Erbschaftsteuer: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, NWB 30/2015 S. 2202 NWB SAAAE-95606 Rohde, Erbschaftsteuer – Quo Vadis?, StuB 4/2015 S. 132 NWB HAAAE-84841 Bäuml, Zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts, StuB 3/2015 S. 83 NWB AAAAE-83841 Der Regier...