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LSG Sachsen Urteil v. - 5 R 341/13

Gesetze: SGB VI § 248 Abs. 3 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Zeiten seines aufgrund der Ausübung von Leistungssport verlängerten Hochschulstudiums als gleichgestellte Beitragszeit nach § 248 Abs. 3 Satz 2 SGB VI. Unerheblich ist, ob der Kläger ein "fiktives Arbeitsentgelt" bezogen hat und hierfür Pflichtversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Denn die Hochschulausbildung war nicht in ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis integriert.

Fundstelle(n):
FAAAE-99355

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Urteil v. 21.07.2015 - 5 R 341/13

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