Einkommensteuer: Repräsentanzen als Betriebsstätte
- kein Betriebsausgabenabzug für Mitgliedschaften in Business-Clubs
Leitsatz
1. Aufwendungen für die neben
Büroräumen angemieteten Wohnungen als "Repräsentanzen" eines Unternehmensberaters
zur Nutzung für Beratungs- und Auftragsanbahnungsgesprächen sind
nur als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die (ausschließliche) betriebliche
Nutzung nachgewiesen wurde.
2. Aufwendungen für die Mitgliedschaft
in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur
geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm
mit Freizeitcharakter bieten, können insgesamt nicht als Betriebsausgaben
abgezogen werden, da berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft
untrennbar miteinander verwoben sind, was eine Aufteilung der Aufwendungen
regelmäßig unmöglich macht.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2197 Nr. 37 TAAAE-98724
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.06.2015 - 2 V 74/15
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