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Umsatzsteuer | Nichtanwendungserlass des BMF zum Reverse-Charge-Verfahren bei Betriebsvorrichtungen
Das BMF hat einen Nichtanwendungserlass zur BFH-Rechtsprechung zum Reverse-Charge-Verfahren bei Betriebsvorrichtungen veröffentlicht.
Der BFH hält das Reverse-Charge-Verfahren beim Einbau von Betriebsvorrichtungen nicht für anwendbar, weil es sich nicht um Bauleistungen an Bauwerken handelt. Der Begriff der Betriebsvorrichtung [i]BFH: Kein Reverse- Charge-Verfahren bei Betriebsvorrichtungenrichtet sich laut BFH nach dem Bewertungsrecht.
Nach dem BMF soll der Begriff der Betriebsvorrichtung hingegen europarechtlich ausgelegt werden. Danach gehören Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Bauwerk, so dass das Reverse-Charge-Verfahren [i]BMF: Grundsätzlich Reverse-Charge-Verfahren bei Betriebsvorrichtungenanzuwenden ist. Ausnahme: Die Vorrichtung wird nicht auf Dauer in dem Gebäude installiert oder kann bewegt werden, ohne dass das Gebäude zerstört oder verändert wird.
[i]BMF-Schreiben folgen?Für die Unterne...