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Mietvertrag für behindertengerechten Wohnraum
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-98364 Der Wohnraum für Behinderte mit Bewegungseinschränkung weist zahlreiche Besonderheiten auf. So wird beispielsweise bei Rollstuhlnutzung von der DIN 18040 die Greif- und Bedienhöhe auf 0,85 m über Bodenniveau festgelegt. Für die Nutzung von Schaltern und Tastern benötigen Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Rollatoren einen seitlichen Abstand von 0,5 m zu Wänden und bauseitigen Einrichtungen. Fenstergriffe sollten (idealerweise) eine Höhe von 0,85 m über Bodenniveau aufweisen. Wenn diese rollstuhlgerechten Vorgaben nicht erfüllt sind, kommt es zu einer erhöhten Beanspruchung der Substanz und Schäden sind vorprogrammiert. Ist vermieterseits der Umbau zur behindertengerechten Wohnung als Investment zur Erzielung einer höheren Mieteinnahme durchgeführt worden, bedarf es demnach zur Absicherung dieses Investments der besonderen Vertragsgestaltung. Diese speziellen Vertragspositionen, die sich in einem Standardmietvertrag nicht wiederfinden, werden hier verdeutlicht und exemplarisch dargestellt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausgangspunkt für Abnutzungsgrad: Standardwohnung
[i]Bemessungsgrundlage ist immer eine nicht behindertengerecht ausgebaute Wohnung Ausgangspunkt für den Mietvertrag für behindertengerechten Wohnraum i...