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Regelmäßige Rentenanpassung, Teilrente, Witwenrente, Mütterrente
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-96487 Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum neu geregelt. Mit diesem Gesetz wird die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften angeglichen. Insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in zunehmendem Maße steuerlich erfasst und die für Pensionen zu gewährenden Freibeträge werden schrittweise abgebaut. Betroffen von den Änderungen sind alle Leistungen aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen, unabhängig davon, ob sie als Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrente ausgezahlt werden. Bei der Umstellung kommt bis zum Jahr 2039 eine Übergangsregelung zur Anwendung. Für jede Rente wird – abhängig vom Rentenbeginn – ein Besteuerungsanteil bestimmt und auf dieser Basis ein Rentenfreibetrag ermittelt und in Euro dauerhaft festgeschrieben. Der Besteuerungsanteil wird für jeweils neu beginnende Renten bis zum Jahr 2020 in jährlichen Schritten von zwei Prozentpunkten auf 80 % und anschließend in jährlichen Schritten von einem Prozentpunkt bis zum Jahr 2040 auf 100 % angehoben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Prinzip der nachgelagerten Besteuerung