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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt
Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, unterfällt nach dem der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger anstelle der Regelungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes unterworfen wird.
Das FG Rheinland-Pfalz in der Vorinstanz hatte den Rechtsstreit zu Unrecht im Hinblick auf mehrere beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahren des FG Niedersachsen ausgesetzt, in denen es um nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Eltern geht – i...