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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 R 1621/14

Der Kläger wendet sich gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Höhe von € 5.562,63 für die in Nebentätigkeit als Übungsleiter tätigen Beigeladenen zu 1) und 2).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 541 Nr. 9
UAAAE-96677

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.04.2015 - L 4 R 1621/14

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