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FG Köln Urteil v. - 3 K 1350/12 EFG 2015 S. 1507 Nr. 18

Gesetze: EStG § 3 Nr 26

Einkommensteuerbefreiung

Steuerfreiheit von Vergütungen an Rettungshelfer, Nebenberuflichkeit

Leitsatz

Vergütungen für Rettungshelfer, die nebenberuflich im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern tätig sind, fallen bis zur Höchstgrenze von 2.400 EUR unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1507 Nr. 18
KÖSDI 2015 S. 19464 Nr. 9
TAAAE-96284

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 25.02.2015 - 3 K 1350/12

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