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FG Köln Urteil v. - 3 K 1265/12 EFG 2015 S. 1528 Nr. 18

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 Satz 3EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Satz 2 Hs 1

Privates Veräußerungsgeschäft

Verkauf Erbbaurecht

Leitsatz

Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit errichtetem Gebäude ist ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn die Veräußerung des bebauten Erbbaurechts innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1528 Nr. 18
EStB 2016 S. 72 Nr. 2
JAAAE-96283

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FG Köln, Urteil v. 25.03.2015 - 3 K 1265/12

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