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Erwerb, Betreiben und Veräußerung von Sportbooten
Kurzer Abriss der umsatzsteuerlichen Regelungen
Neben zahlreichen rechtlichen Fragestellungen, die sich bei Kauf, Vermietung oder Verkauf einer Yacht stellen, sind insbesondere auch die umsatzsteuerrechtlichen Folgen zu beachten. Diese sind höchst unterschiedlich je nach dem, ob es sich bei dem Erwerber, Betreiber bzw. Veräußerer um einen Unternehmer, Kleinunternehmer oder Privatmann handelt und ob der Erwerb, die Vercharterung oder die Veräußerung im Inland, EU-Ausland oder Drittland stattfindet.
A. Erwerb eines Sportbootes
I. Erwerb eines Sportbootes durch Unternehmer
1. Erwerb im Inland
Der Erwerb eines Sportbootes im Inland liegt vor, wenn ein im Inland liegendes Sportboot eines inländischen Eigentümers an einen inländischen Unternehmer verkauft wird, der das Boot weiterhin im Inland liegen haben wird.
Ist der Veräußerer selbst Unternehmer, muss er dem Erwerber eine nach den Vorschriften des UStG ordnungsgemäße Rechnung erteilen, in der sämtliche nach § 14 Abs. 4 UStG notwendigen Angaben enthalten sind. In dem Monat, in dem der Erwerber das Sportboot gekauft hat und er die ordnungsgemäße Rechnung des Veräußerers vorliegen hat, ist er grundsätzlich berechtigt, den offen ausgew...