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Track 11 | Arbeitszimmer: Umfassende Badsanierung ist anteilig absetzbar
Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster gehören die Kosten für die Modernisierung eines Badezimmers anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie wesentlich sind – also über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen – und den Wert des gesamten Wohnhauses (und damit auch den Entnahmewert des Arbeitszimmers) dauerhaft erhöhen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die vom FG zugelassene Revision wurde vom Finanzamt nicht eingelegt.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster zum häuslichen Arbeitszimmer, das wir Ihnen nun vorstellen, hatten wir eigentlich für die Rubrik „Anhängige BFH-Verfahren” vorgesehen. Doch siehe da: Das Finanzamt hat keine Revision eingelegt. Die steuerzahlerfreundliche FG-Entscheidung ist damit rechtskräftig. Das finde ich erstaunlich. Das Urteil aus Westfalen eröffnet nämlich interessante Steuersparmöglichkeiten. Schildern Sie uns doch bitte zunächst den Sachverhalt.
Ein selbständiger Steuerberater wohnte zusammen mit seiner Ehefrau in einem Einfamilienhaus, das ihm selbst gehörte. Er nutzte einen Raum als Praxis. Dieses Arbeitszimmer stellte den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruf...