Einheitliche Ausbildung bei Studium im
Anschluss an duale Ausbildung?
Leitsatz
Die
Ausbildungsabschnitte der zunächst durchgeführten dualen Ausbildung
und eines anschließenden Studiums sind keine integrativen Teile
einer einheitlichen Ausbildung, wenn sie nicht im Rahmen einer vom
Anbieter des Ausbildungsganges vorgegebenen Ausbildung absolviert
werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind durch seinen Ausbildungswunsch
von vornherein die Durchführung einer dualen Ausbildung mit anschließendem
Studium beabsichtigt und sein Berufsziel erst mit dem Studienabschluss
erreicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1537 Nr. 18 EStB 2016 S. 73 Nr. 2 RAAAE-95855
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.06.2015 - 6 K 1216/15
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