Einkommensteuer, Abgabenordnung: "Aufforderung"
zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Veranlagungsmitteilung
des Finanzamts
Leitsatz
1. Eine verbindliche Aufforderung
nach § 149 Abs. 1 S. 2 AO, die typischerweise ergeht, wenn es Unklarheiten
oder Streit über das Bestehen einer Steuerpflicht gibt, ist im Wege
der Auslegung zu unterscheiden von einem bloßen Realakt der Behörde,
durch den der Empfänger lediglich an seine gesetzliche Erklärungspflicht erinnert
werden soll.
2. Das Schreiben des Finanzamtes,
in dem es - in Abkehr von einer zuvor im Hinblick auf den Eintritt
der Festsetzungsverjährung erklärten Ablehnung - mitteilt, eine Veranlagung
unter Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren,
ist kein selbständiger Verwaltungsakt und kann ohne weiteres widerrufen
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAE-95841
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2015 - 1 K 264/13
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