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Abschreibung von Wirtschaftsgütern in der Ergänzungsbilanz nach einem Anteilserwerb
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[i]Bahlburg, Wahlrechte in der Ergänzungsbilanz eines neuen Mitunternehmers, StuB 12/2015 S. 455 NWB UAAAE-93002 Bei einem Gesellschafterwechsel in einer Mitunternehmerschaft erwirbt der eintretende Gesellschafter anteilig die Wirtschaftsgüter, die im Besitz der Personengesellschaft stehen, wegen des sog. Transparenzprinzips jedoch den Mitunternehmern in Bruchteilen gemäß des ideellen Anteils am Vermögen zugerechnet werden. Meist erwirbt der eintretende Gesellschafter zudem den Personengesellschaftsanteil zu einem Preis, der auch stille Reserven des Anteils umfasst.
[i]BFH, Urteil vom 20. 11. 2014 - IV R 1/11 NWB FAAAE-83699 Die anteiligen Anschaffungskosten des eintretenden Gesellschafters übersteigen in der Folge in Höhe der vergüteten stillen Reserven die Buchwerte der jeweiligen Wirtschaftsgüter in der Gesamthandsbilanz. Die bisherigen Buchwerte in der Gesamthandsbilanz werden jedoch regelmäßig fortgeführt. Um die Mehraufwendungen des eintretenden Gesellschafters dennoch zu berücksichtigen, wird daher für diesen im Zuge des Eintritts eine (persönliche) Ergänzungsbilanz gebildet, die als Korrekturbilanz zu den Wertansätzen der einzelnen Wirtschaftsgüter in der Gesamthandsbilanz die jeweils verg...